BPC, Leistungen und Kalkulationsgrundlagen

Was ist eine BPC?

Die Book Processing Charge (BPC) ist die Vergütung für die qualitätsgesicherte Herstellung, Veröffentlichung, Verbreitung und dauerhafte Bereitstellung eines wissenschaftlichen Open-Access-Buches. Sie wird in der Regel von Universitäten, Forschungsförderern, Stiftungen, Bibliotheken, Konsortien oder anderen Institutionen getragen. Für Leser:innen bleibt die Publikation kostenfrei.

Grundsatz unserer Kalkulation

Wir kalkulieren jedes Projekt anhand des tatsächlichen Arbeits- und Fremdkostenaufwands. Vor Vertragsschluss erhalten Auftraggeber:innen ein positionsgenaues Angebot. Es weist die einzelnen Leistungen, Mengen- oder Berechnungsgrundlagen, optionale Bestandteile, Fremdkosten, Umsatzsteuer und Gesamtsumme aus. Nicht benötigte Leistungen werden nicht berechnet; zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung beauftragt.

Orientierungsrahmen

Für eine wissenschaftliche Monografie oder einen Sammelband bis 600.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen liegt die BPC je nach Umfang und Komplexität in der Regel zwischen 4.900 und 15.000 Euro netto, für umfangreichere Werke und/oder besonders aufwendiges Layout und/oder Recherche mitunter bei bis zu 22.000 Euro netto. Für Short Monographs bis etwa 300.000 Zeichen liegt der übliche Rahmen zwischen 3.000 und 6.000 Euro netto.

Der konkrete Preis hängt insbesondere von Manuskriptqualität, Begutachtungsaufwand, Lektorats- und Korrektoratsbedarf, Zahl und Art der Abbildungen, Satzkomplexität, Tabellen, Formeln, Register, Fremdsprachen, Barrierefreiheitsanforderungen, Dateiformaten und Rechtesituation ab.

In der Basis-BPC enthalten

Mögliche Zusatzmodule

Nicht Bestandteil der BPC

Druck, Papier, Bindung, Veredelung, Lagerung, physischer Versand und Remissionsrisiko einer gedruckten Ausgabe sind nicht Bestandteil der BPC. Eine parallele Druckausgabe wird separat kalkuliert und im Angebot eindeutig von den Kosten der digitalen Open-Access-Ausgabe getrennt.

Peer Review und Ablehnung

Die Zahlung einer BPC erkauft keine positive Publikationsentscheidung. Ein Vertrag über die endgültige Veröffentlichung wird erst geschlossen beziehungsweise wirksam, wenn die vereinbarten Qualitätssicherungs- und Annahmebedingungen erfüllt sind. Bereits entstandene und vereinbarte Kosten für Begutachtung oder andere Vorleistungen können unabhängig von einer späteren Ablehnung anfallen; dies wird vorab vertraglich geregelt.

Umsatzsteuer und Währung

Unsere Angebote weisen Nettobeträge, den jeweils anzuwendenden Umsatzsteuersatz, den Umsatzsteuerbetrag und die Bruttosumme getrennt aus. Bei ausländischen Auftraggeber:innen oder Förderinstitutionen prüfen wir die umsatzsteuerliche Behandlung projektbezogen. Förderanträge müssen die nach den Vorgaben der Förderinstitution erforderlichen Brutto- oder Nettobeträge enthalten.

Abrechnung und Nachweise

Wir rechnen nach dem vereinbarten Zahlungsplan ab. Auf Wunsch oder bei entsprechender Fördervorgabe stellen wir eine Aufschlüsselung der tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten bereit. Kostenänderungen oder Zusatzleistungen werden vor ihrer Beauftragung transparent kommuniziert.

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