Open-Access-, Rechte- und Lizenzpolicy
Grundsatz
Open Access bedeutet für MÄRZ Wissenschaft unmittelbaren, dauerhaften und kostenfreien Zugang zur wissenschaftlichen Publikation. Die digitale Open-Access-Ausgabe ist ohne Registrierung, Bezahlschranke, Embargo, DRM, Wasserzeichen oder Download-Stempel verfügbar.
Zeitpunkt und Sichtbarkeit
Die Open-Access-Ausgabe erscheint spätestens gleichzeitig mit einer gegebenenfalls angebotenen Druckausgabe. Auf der Titelseite wird der direkte Download mindestens ebenso sichtbar dargestellt wie die Bestellmöglichkeit der Druckausgabe. Der DOI führt auf diese dauerhafte Titelseite und nicht unmittelbar auf eine austauschbare Datei.
Creative-Commons-Lizenzen
MÄRZ Wissenschaft verwendet grundsätzlich die Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International, CC BY 4.0. Sie erlaubt die Weitergabe und Bearbeitung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken, sofern Urheber:innen, Titel, Quelle und Lizenz korrekt genannt und Änderungen kenntlich gemacht werden.
Eine restriktivere Creative-Commons-Lizenz wird nur eingesetzt, wenn berechtigte fachliche, rechtliche oder förderbezogene Gründe vorliegen und die gewählte Lizenz mit den Vorgaben der finanzierenden Institution vereinbar ist. Die konkret geltende Lizenz wird im Impressum, auf der Titelseite, in der Datei und in den Metadaten eindeutig angegeben.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht verbleibt bei den Autor:innen. Für die vertragsgemäße Veröffentlichung räumen sie dem Verlag einfache, nicht exklusive, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für die vereinbarten Ausgaben und Verwertungsformen ein. Dazu gehören insbesondere Herstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bewerbung, bibliografischer Nachweis, Archivierung und Übermittlung an Repositorien, Bibliotheken und wissenschaftliche Infrastrukturen.
Die Rechtseinräumung hindert Autor:innen nicht daran, das Werk im Rahmen der geltenden Open-Access-Lizenz selbst zu verbreiten, in Repositorien abzulegen oder anderweitig nachzunutzen.
Drittmaterial
Abbildungen, Fotografien, Karten, Faksimiles, umfangreiche Zitate und andere Inhalte Dritter können von der Creative-Commons-Lizenz des Gesamtwerks ausgenommen sein. Solche Ausnahmen werden unmittelbar am Material, in einem Abbildungsnachweis oder an anderer gut auffindbarer Stelle eindeutig gekennzeichnet.
Die Autor:innen beziehungsweise Herausgeber:innen müssen alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen rechtzeitig nachweisen. Der Verlag unterstützt die Rechteklärung und kommuniziert mit Rechteinhaber:innen; externe Lizenz-, Recherche- und Rechtsberatungskosten werden nur nach vorheriger Abstimmung ausgelöst und im Angebot beziehungsweise Vertrag geregelt.
Copyright-Hinweis
Copyright- und Lizenzangaben dürfen einander nicht widersprechen. Für den offen lizenzierten Haupttext wird daher kein pauschaler Hinweis „Alle Rechte vorbehalten“ verwendet. Ein geeigneter Hinweis lautet beispielsweise:
© 2026 Autor:in beziehungsweise Herausgeber:in. Dieses Werk ist, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Verschiedene Ausgaben
Digitale und gedruckte Ausgaben erhalten jeweils eine eigene ISBN. Die Open-Access-Lizenz gilt für die bezeichnete digitale Ausgabe und, sofern im Impressum entsprechend ausgewiesen, auch für die inhaltsgleiche Druckausgabe. Abweichungen zwischen den Ausgaben werden transparent dokumentiert.
Fördervorgaben
Soweit Förderinstitutionen strengere Anforderungen an Lizenz, Rechteübertragung, Zugänglichkeit oder Kennzeichnung stellen, werden diese projektbezogen umgesetzt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertrags- und Förderabschlusses geltenden Vorgaben der jeweiligen Institution.