Peer Review und Qualitätssicherung

MÄRZ Wissenschaft veröffentlicht ausschließlich wissenschaftliche Titel, die vor der endgültigen Publikationsentscheidung ein unabhängiges externes Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben. Die interne redaktionelle Prüfung und das wissenschaftliche Lektorat ergänzen dieses Verfahren, ersetzen es jedoch nicht.

Gegenstand der Begutachtung

Begutachtet wird das vollständige, zur Veröffentlichung vorgesehene Manuskript. Die Prüfung eines Exposés, Proposals oder einzelner Probekapitel kann Teil der redaktionellen Vorauswahl sein, gilt aber nicht als Peer Review des Buches.

Zahl und Auswahl der Gutachter:innen

Für jedes Manuskript wird mindestens ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten durch eine unabhängige externe Fachperson eingeholt. Je nach Publikationsform, Gegenstand, Fördervorgabe oder Ergebnis des ersten Gutachtens kann der Verlag ein zweites oder weiteres Gutachten veranlassen.

Die Gutachter:innen werden durch den Verlag aufgrund ihrer nachgewiesenen fachlichen Kompetenz ausgewählt. Sie gehören nicht zum redaktionellen Personal von MÄRZ Wissenschaft und sind weder als Herausgeber:innen, Reihenherausgeber:innen noch in anderer Weise an Auswahl, Bearbeitung, Herstellung oder Vermarktung der betreffenden Publikation beteiligt.

Die Gutachter:innen sind sowohl gegenüber den Autor:innen, Herausgeber:innen und Antragsteller:innen als auch gegenüber dem Verlag unabhängig. Sie sind insbesondere nicht an der Auswahl des Manuskripts, der Herausgabe einer betroffenen Reihe, der redaktionellen Bearbeitung oder der Herstellung der Publikation beteiligt.

Unabhängigkeit und Interessenkonflikte

Vor Annahme eines Gutachtens prüfen wir mögliche Interessenkonflikte. Als konfliktbehaftet gelten insbesondere enge aktuelle Kooperationen, direkte Betreuungsverhältnisse, persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeiten, unmittelbare Konkurrenzsituationen sowie Beziehungen, die eine unvoreingenommene Beurteilung beeinträchtigen können. Gutachter:innen sind verpflichtet, mögliche Konflikte offenzulegen und den Auftrag gegebenenfalls abzulehnen.

Form der Begutachtung

In der Regel wird das Verfahren einfach anonymisiert durchgeführt: Die Identität der Gutachter:innen wird den Autor:innen nicht mitgeteilt. Wenn Fachkultur, Manuskript oder Förderbedingungen es nahelegen, kann ein doppelt anonymisiertes oder offenes Verfahren vereinbart werden. Die gewählte Form wird dokumentiert.

Prüfkriterien

Das Gutachten soll insbesondere beurteilen:

Dissertationen und Habilitationsschriften

Bei Dissertationen und Habilitationsschriften können die im Hochschulverfahren erstellten Gutachten als externe Begutachtung herangezogen werden, sofern sie das vollständige Manuskript betreffen, fachlich aussagekräftig sind und die erforderliche Unabhängigkeit erkennen lassen. Der Verlag prüft, ob die Gutachten für die Buchpublikation ausreichen. Bei Bedarf wird ein zusätzliches externes Gutachten eingeholt.

Die Autor:innen legen dar, wie die Kritikpunkte der Hochschulgutachten und die für die Buchfassung erforderlichen redaktionellen Änderungen umgesetzt wurden. Der Verlag dokumentiert diese Überarbeitung und bestätigt vor der Veröffentlichung die Publikationsreife.

Sammelbände

Bei Sammelbänden muss das externe Peer Review sowohl die wissenschaftliche Qualität und Kohärenz des Gesamtbandes als auch jeden einzelnen Beitrag erfassen. Die Herausgeber:innen oder Reihenherausgeber:innen können die redaktionelle Arbeit koordinieren, sind aber nicht zugleich Gutachter:innen des eigenen Bandes. Falls einzelne Beiträge gesondert begutachtet werden, werden die Ergebnisse in einer Gesamtdokumentation zusammengeführt.

Überarbeitung und Entscheidung

1. Der Verlag übermittelt den Autor:innen beziehungsweise Herausgeber:innen das Gutachten oder eine vollständig inhaltsgleiche, anonymisierte Fassung.

2. Die Autor:innen überarbeiten das Manuskript und reichen eine schriftliche Stellungnahme ein, aus der hervorgeht, wie die einzelnen Kritikpunkte berücksichtigt wurden.

3. Der Verlag prüft die überarbeitete Fassung und die Stellungnahme. Bei wesentlichen offenen Punkten kann eine erneute Prüfung durch die Gutachter:innen erfolgen.

4. Die endgültige Entscheidung über Annahme, weitere Überarbeitung oder Ablehnung trifft der Verlag. Ein positives Gutachten begründet keinen automatischen Anspruch auf Veröffentlichung.

Dokumentation und Transparenz

Der Verlag dokumentiert für jedes wissenschaftliche Buch mindestens den Gegenstand der Begutachtung, die Zahl und Art der Gutachter:innen, den Grad der Anonymisierung, den Zeitpunkt des Verfahrens und die Umsetzung der wesentlichen Überarbeitungshinweise. Im Buch oder auf der Titelseite wird angegeben, dass und in welcher Form die Publikation begutachtet wurde. Vertrauliche Gutachten werden nicht ohne Zustimmung der Beteiligten veröffentlicht.

Vertraulichkeit

Gutachter:innen behandeln Manuskripte, Daten und alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich und dürfen sie weder weitergeben noch für eigene Zwecke verwenden.

Einwände gegen das Verfahren

Begründete Einwände gegen die Auswahl von Gutachter:innen, das Verfahren oder die Umsetzung einer Entscheidung können an wissenschaft@maerzverlag.de gerichtet werden. Der Verlag prüft den Vorgang durch eine Person, die an der beanstandeten Entscheidung nicht unmittelbar beteiligt war, soweit dies organisatorisch möglich ist.

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