Publikationsethik, Interessenkonflikte, Beschwerden und Korrekturen

Gute wissenschaftliche Praxis

MÄRZ Wissenschaft erwartet von Autor:innen, Herausgeber:innen, Gutachter:innen und redaktionell Beteiligten die Einhaltung anerkannter Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Dazu gehören wissenschaftliche Redlichkeit, nachvollziehbare Quellenangaben, transparente Methoden, korrekte Zuschreibung von Urheberschaft und die Offenlegung relevanter Interessenkonflikte.

Originalität und Quellen

Eingereichte Manuskripte müssen eigenständige wissenschaftliche Leistungen darstellen. Fremde Gedanken, Texte, Daten, Abbildungen und sonstige Materialien sind korrekt zu kennzeichnen. Plagiate, Datenmanipulation, erfundene Quellen, irreführende Zitate und die Verschleierung wesentlicher Vorveröffentlichungen sind nicht zulässig.

Autorschaft

Als Autor:innen werden nur Personen genannt, die einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag geleistet haben und Verantwortung für den Inhalt übernehmen. Reine Finanzierung, organisatorische Unterstützung, sprachliche Bearbeitung oder allgemeine Betreuung begründen für sich genommen keine Autorschaft und können in einer Danksagung ausgewiesen werden.

Mehrfachveröffentlichung und Vorveröffentlichungen

Bereits publizierte oder parallel zur Veröffentlichung eingereichte Inhalte sind dem Verlag offenzulegen. Frühere Dissertationen, Repositoriumsfassungen, Preprints, Aufsätze oder Kapitel schließen eine Buchveröffentlichung nicht grundsätzlich aus, müssen aber transparent benannt und rechtlich geklärt werden. Wesentliche Doppelpublikationen ohne Offenlegung sind unzulässig.

Interessenkonflikte

Autor:innen, Herausgeber:innen, Gutachter:innen und redaktionell Beteiligte legen finanzielle, institutionelle, persönliche oder fachliche Beziehungen offen, die ihre Entscheidung oder Wahrnehmung beeinflussen könnten. Der Verlag entscheidet, ob ein Konflikt durch Transparenz beherrschbar ist oder eine andere Person mit Begutachtung oder Entscheidung betraut werden muss.

Vertraulichkeit

Unveröffentlichte Manuskripte und Gutachten werden vertraulich behandelt. Zugriff erhalten nur Personen, die für Prüfung, Begutachtung, Herstellung, Förderung, Rechteklärung oder Vertragsdurchführung notwendig beteiligt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur mit Zustimmung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.

Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten

Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten werden sachlich, vertraulich und unter Wahrung des rechtlichen Gehörs geprüft. Der Verlag kann Nachweise anfordern, das Verfahren aussetzen, externe Fachpersonen oder zuständige Institutionen einbeziehen und eine Publikationsentscheidung bis zur Klärung zurückstellen.

Korrekturen nach Veröffentlichung

Erhebliche Fehler werden transparent korrigiert. Je nach Art und Tragweite veröffentlichen wir eine korrigierte Datei mit Versionshinweis, ein Corrigendum oder eine andere geeignete Mitteilung. Der DOI und die dauerhafte Titelseite bleiben erhalten; frühere Fassungen werden, soweit möglich und rechtlich zulässig, nachvollziehbar dokumentiert.

Rücknahme einer Publikation

Eine Rücknahme kommt insbesondere bei schwerwiegendem wissenschaftlichem Fehlverhalten, gravierenden Rechtsverletzungen oder Ergebnissen in Betracht, die aufgrund fundamentaler Fehler nicht mehr als verlässlich gelten können. Die Titelseite bleibt nach Möglichkeit mit einem klaren Rücknahmehinweis und bibliografischen Angaben erreichbar. Eine vollständige Entfernung erfolgt nur, wenn zwingende rechtliche oder sicherheitsbezogene Gründe dies erfordern.

Beschwerden und Einsprüche

Beschwerden über redaktionelle Entscheidungen, Peer Review, ethische Fragen, Rechteverletzungen oder veröffentlichte Inhalte können schriftlich an wissenschaft@maerzverlag.de gerichtet werden. Bitte schildern Sie den Sachverhalt nachvollziehbar und fügen Sie vorhandene Belege bei. Wir bestätigen den Eingang in der Regel innerhalb von zehn Werktagen und informieren über das weitere Verfahren.

Soweit organisatorisch möglich, wird ein Einspruch von einer Person geprüft, die an der ursprünglichen Entscheidung nicht unmittelbar beteiligt war. Die Prüfung kann eine erneute fachliche oder rechtliche Einschätzung einschließen. Entscheidungen werden begründet mitgeteilt.

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